§57a Überprüfung
Unser Unternehmen ist autorisiert, die Begutachtung nach §57a für alle Marken durchzuführen. Diese Überprüfung ist gesetzlich vorgeschrieben um sowohl die Verkehrs- und Betriebssicherheit, als auch die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges zu überprüfen.
Nachüberprüfung um € 42,- / *inkl. MwSt.
Toleranzfristen für §57a
PKW
Bei PKWs kann die Begutachtung einen Monat vor bzw. bis spätestens vier Monate nach dem Monat der Erstzulassung durchgeführt werden.
LKW
Bei LKWs ist die Durchführung ab drei Monate vorher möglich, jedoch gibt es hier keine Möglichkeit eines Überzuges.
Jetzt Termin für Ihre §57a-Überprüfung vereinbaren!
Wir freuen uns über eine frühzeitige Terminvereinbarung, um Ihren Auftrag gut einzuplanen und Ihr intaktes Fahrzeug schnell wieder an Sie überreichen zu können.
Einhaltung aller Herstellervorschriften
Wir sind Citroën, Peugeot und DS Automobiles Händler und sind somit verpflichtet, alle Vorschriften und Normen im Interesse der Kunden genau einzuhalten und so die Werterhaltung Ihres Fahrzeuges zu garantieren.
Pünktliche Fertigstellung
Unser Technikerteam ist bemüht, jeden vereinbarten Fertigstellungstermin einzuhalten. Wenn dies einmal nicht möglich ist, so werden Sie rechtzeitig über die Verzögerung informiert.
Transparente Rechnungslegung
Wir sind bemüht alle Arbeiten auf der Rechnung klar und verständlich auszuweisen und besprechen die Rechnung mit Ihnen persönlich. Sprechen Sie offene Fragen gerne an.